Diese Verordnung wurde mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 13 vom 26.06.2012 genehmigt. Sie sieht die Regelung über die Haltung von Hunden auf öffentlicher oder öffentlich zugänglichen Flächen oder Orten vor, um die Hygiene und die Sicherheit auf öffentlichen Flächen zu sichern.